Kostenloser Bildungsgutschein-Check
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Der Bildungsgutschein nach §81 SGB III ist eine Förderung, mit der eine berufliche Weiterbildung zu 100 % bezahlt werden kann. Seit dem 01.01.2025 stellt ihn ausschließlich die Agentur für Arbeit aus. Du erhältst ihn auf Antrag bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler, und die Entscheidung ist eine Ermessensleistung, kein automatischer Anspruch.
In der Regel 3 Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit musst du die Maßnahme beginnen (§81 Abs. 4 SGB III). Eine Verlängerung ist mit wichtigem Grund (z. B. Krankheit) möglich - du kannst dich aber nicht darauf verlassen.
Ja - während einer geförderten Weiterbildung verbraucht sich dein ALG-I-Anspruch nur im Verhältnis 2:1 (§148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Eine 16-wöchige Maßnahme verlängert deinen ALG-I-Horizont also um ca. 8 Wochen.
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