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Arbeitsamt: Stellenangebote und Jobvermittlung - Chancen nutzen und Pflichten kennen

13. Juni 2024

Erfahre, wie du das Unterstützungsangebot des Arbeitsamt am besten für deine Jobs Suche nutzen kannst.

Arbeitsamt: Stellenangebote und Jobvermittlung - Chancen nutzen und Pflichten kennen

Du bist arbeitslos und suchst nach einem neuen Job? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dir dabei helfen. Sie bietet dir verschiedene Services, um den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. In diesem Text erfährst du, wie du die Stellenangebote und die Jobvermittlung des Arbeitsamts nutzen kannst und welche Pflichten du dabei hast.

Welche Angebote gibt es?

  • Jobsuche: Auf der Website der BA findest du eine riesige Auswahl an Stellenangeboten aus allen Branchen und Regionen. Du kannst deine Suche nach deinen Qualifikationen, Interessen und Wohnort eingrenzen.

  • Berufsberatung: Die BA bietet dir eine kostenlose Berufsberatung an. Dabei kannst du deine Stärken, Interessen und Ziele klären und herausfinden, welche Berufe zu dir passen.

  • Bewerbungsunterstützung: Die BA unterstützt dich bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen. Du kannst zum Beispiel einen Lebenslauf und ein Anschreiben erstellen lassen oder deine Bewerbungsunterlagen auf Fehler überprüfen lassen.

  • Förderung von Weiterbildungen: Wenn du deine Qualifikationen verbessern möchtest, kann die BA dich finanziell unterstützen.

Wie kannst du die Angebote nutzen?

  • Persönlich: Du kannst die BA persönlich in deiner örtlichen Agentur für Arbeit besuchen. Dort bekommst du Beratung und Hilfe bei der Jobsuche.

  • Online: Du kannst die meisten Angebote der BA auch online nutzen. Auf der Website der BA findest du alle Informationen und Formulare.

  • Telefon: Du kannst die BA auch telefonisch erreichen. Die Rufnummer ist 0800 4 5555 00.

Welche Pflichten hast du?

  • Meldepflicht: Du bist verpflichtet, dich bei der BA arbeitslos zu melden. Dies musst du innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit tun.

  • Terminpflicht: Du musst zu allen Terminen bei der BA erscheinen, die dir mitgeteilt werden.

  • Bemühungspflicht: Du musst dich aktiv um eine neue Stelle bemühen. Dazu gehört, dass du dich auf Stellenangebote bewirbst und an Vorstellungsgesprächen teilnimmst.

  • Mitwirkungspflicht: Du musst bei allen Maßnahmen der BA mitwirken, die dir helfen sollen, einen neuen Job zu finden. Dazu gehört zum Beispiel die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

Wer ist nicht mehr vermittelbar?

Grundsätzlich gilt: Jeder arbeitslose Mensch hat das Recht auf Vermittlung in eine neue Stelle. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Nicht mehr vermittelbar kann zum Beispiel sein, wer:

  • Keine Bereitschaft zur Arbeit hat: Wer sich weigert, einen zumutbaren Job anzunehmen, kann sanktioniert werden.

  • Die Arbeitsfähigkeit nicht besitzt: Wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kann, ist nicht vermittelbar.

  • An einer Qualifizierungsmaßnahme nicht teilnehmen möchte: Wer sich weigert, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, die ihm helfen soll, einen neuen Job zu finden, kann sanktioniert werden.

Wichtig: Die Frage, ob jemand nicht mehr vermittelbar ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Die BA hat dabei einen Ermessensspielraum.

Fazit:

Die BA bietet dir eine Vielzahl von Services, die dir bei der Jobsuche helfen können. Es ist wichtig, dass du die Angebote der BA kennst und deine Pflichten als arbeitsloser Mensch erfüllst. So kannst du deine Chancen auf einen neuen Job verbessern.

Weitere Informationen:


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