Karriere
Das neue Qualifizierungsgeld der Agentur für Arbeit
11. April 2024
Das neue Qualifizierungsgeld der Agentur für Arbeit
Ein entscheidender Schritt zur Förderung der beruflichen Weiterentwicklung
In Zeiten des rasanten technologischen Wandels und der strukturellen Veränderungen in der Arbeitswelt ist die fortlaufende Weiterbildung der Belegschaft für Unternehmen unerlässlich geworden. Um dieser Notwendigkeit gerecht zu werden und Unternehmen sowie Beschäftigte bei der Anpassung an neue berufliche Anforderungen zu unterstützen, hat die Agentur für Arbeit das Qualifizierungsgeld eingeführt. Dieses neue Förderinstrument ergänzt die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und bietet einen innovativen Ansatz zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Bewältigung des Strukturwandels.
Bestehende Fördermöglichkeiten
Schon vor der Einführung des Qualifizierungsgeldes gab es Möglichkeiten zur Förderung der Kosten für berufliche Weiterbildungen. Die Agentur für Arbeit übernahm die Kursgebühren teilweise oder ganz, abhängig von der Größe des Betriebs. Die Förderungen gestalten sich wie folgt:
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden: bis zu 100% der Kursgebühren
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden: bis zu 50%
Unternehmen mit mehr als 250 aber weniger als 2.500 Mitarbeitenden: bis zu 25%
Unternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitenden: bis zu 15%
Zusätzlich wurde das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung gefördert, wobei sich die Unterstützung ebenfalls nach der Betriebsgröße richtete:
Bei weniger als 10 Mitarbeitenden: bis zu 75% des Entgelts
Bei weniger als 250 Mitarbeitenden: bis zu 50%
Bei mehr als 250 Mitarbeitenden: bis zu 25%
Das Qualifizierungsgeld: Ein neuer Ansatz
Das neu eingeführte Qualifizierungsgeld unterscheidet sich maßgeblich von den bisherigen Fördermaßnahmen, indem es als alternative Option zu diesen steht. Es richtet sich an Unternehmen, die einen durch Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils ihrer Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten haben. Dies betrifft Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten (20 Prozent der Belegschaft) oder weniger als 250 Beschäftigten (10 Prozent der Belegschaft).
Antragsstellung und Förderbedingungen
Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Qualifizierungsgeld stellen, ähnlich dem Prozess bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld. Das Qualifizierungsgeld soll die Weiterbeschäftigung im Unternehmen nach dem Wegfall eines Engpasses unterstützen. Es deckt 60% der Nettogehaltsdifferenz der an der Weiterbildung teilnehmenden Mitarbeitenden ab, analog zu den Regelungen des Kurzarbeitergeldes. Unternehmen haben die Möglichkeit, das Gehalt aufzustocken, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
Um förderberechtigt zu sein, muss das Weiterbildungsprogramm mindestens 120 Stunden umfassen und kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Zudem muss der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein. Wichtig ist, dass die Weiterbildung über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht und somit ein höheres Niveau an Kenntnissen vermittelt.
Bedeutung und Auswirkungen
Das Qualifizierungsgeld bietet Unternehmen einen starken Anreiz, in die Weiterbildung ihrer Belegschaft zu investieren, und erleichtert die Finanzierung dieser wichtigen Maßnahmen. Es trägt dazu bei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich neue Fähigkeiten aneignen und ihre Qualifikationen erweitern können, was nicht nur ihrer persönlichen Entwicklung, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen zugutekommt.
Indem es die Anpassung an den Strukturwandel fördert, hilft das Qualifizierungsgeld, Arbeitsplätze zu sichern und die Herausforderungen der digitalen Transformation und anderer Marktentwicklungen erfolgreich zu bewältigen. Für die Beschäftigten bedeutet dies eine wertvolle Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt.
Fazit
Mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes unternimmt die Agentur für Arbeit einen wichtigen Schritt, um Unternehmen und Beschäftigte in Zeiten des Wandels zu unterstützen. Re-und Upskilling sind hier die passenden Stichwörter. Durch die Förderung der Weiterbildung wird nicht nur die individuelle Kompetenzentwicklung gefördert, sondern auch ein Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft geleistet. Das Qualifizierungsgeld stellt somit eine zukunftsweisende Maßnahme dar, die den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft in einer Zeit des kontinuierlichen Wandels gerecht wird.
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